Neue Förderung ab 2027

Altersvorsorge 2027. Mehr Förderung. Mehr Kapitalmarkt. Mehr Möglichkeiten.

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot verändert sich die staatlich geförderte private Vorsorge grundlegend: ETFs und Fonds werden förderfähig, die Zulagen steigen deutlich – und der Kreis der Förderberechtigten wird stark erweitert: Künftig können auch die meisten Selbstständigen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke profitieren.

  • Ohne Garantie oder mit 80 / 100 % Beitragsgarantie
  • Neu: breiter Zugang für Selbstständige & freie Berufe
  • Riester-Bestandsverträge bleiben geschützt

Persönlich eingeordnet. Unverbindlich informiert.

Dein Förder-Check

Was bedeutet das für mich? Rechne es aus.

Stelle Deinen Beitrag ein und sieh sofort, wie viel der Staat nach der ab 2027 geltenden Förderlogik dazulegen würde.

100 €

Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr (150 € monatlich). Höhere Einzahlungen sind bis 6.840 € jährlich möglich, erhöhen die Zulage aber nicht weiter.

Hinweis: Für den Zulagenanspruch ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (10 € im Monat) erforderlich.

Anzahl förderfähiger Kinder

Maßgeblich sind kindergeldberechtigte Kinder. Die Zuordnung der Kinderzulage richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Bei „4+" rechnet der Rechner konservativ mit vier Kindern – ab dem fünften Kind fällt Deine Förderung entsprechend höher aus.

35 Jahre

Unter 25? Dann kann zusätzlich der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 € infrage kommen.

Optional für eine grobe Einordnung des möglichen zusätzlichen Steuervorteils über den Sonderausgabenabzug.

Deine jährliche Förderung

Dein Eigenbeitrag pro Jahr 1.200 €
+ Staatliche Grundzulage 390 €
So viel landet insgesamt in Deiner Altersvorsorge* 1.590 €
Laufende Förderquote: 33 % jährliche Zulagen im Verhältnis zu Deinem Eigenbeitrag – ohne einmaligen Berufseinsteigerbonus

Du zahlst 1.200 € ein. Der Staat legt 390 € Grundzulage dazu.

Zusätzlich kann sich über die Einkommensteuer (Sonderausgabenabzug) ein weiterer Vorteil ergeben. Ob und in welcher Höhe, hängt von Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.

* Modellrechnung im ersten Jahr nach der ab 2027 geltenden Förderlogik, ohne Wertentwicklung und Kosten. Der einmalige Berufseinsteigerbonus fällt nur einmal an. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Deine persönlichen Voraussetzungen.

Die Reform verständlich erklärt

Was sich bei der privaten Altersvorsorge 2027 ändert

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das im Mai 2026 verkündet wurde. Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Produkte angeboten werden – sie lösen die Riester-Rente für Neuverträge ab.

Erstmals wird die staatliche Förderung auch für ein Depot ohne Beitragsgarantie geöffnet: Du kannst innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens in Fonds und ETFs investieren und die Chancen des Kapitalmarkts für Deine Altersvorsorge nutzen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.

Der Staat unterstützt Deine Einzahlungen mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen: Während der Ansparphase werden Erträge grundsätzlich nicht laufend besteuert, erst die Leistungen im Alter sind zu versteuern – dann häufig zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Dein Eigenbeitragflexibel ab 10 € im Monat sinnvoll
Staatliche FörderungZulagen & Steuervorteile
KapitalmarktETFs & Fonds mit Renditechancen
Deine Altersvorsorgelangfristiger Vermögensaufbau
Zulagen, Boni und Stichtage

Die neue Förderung im Überblick

0 €
Grundzulage pro Jahr

50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Bei 1.800 € Eigenbeitrag erreichst Du die maximale Zulage.

0 €
Kinderzulage je Kind und Jahr

Für jeden gesparten Euro gibt es 1 € Kinderzulage – bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind. Familien erreichen so besonders hohe Förderquoten.

0 €
Einmaliger Berufseinsteigerbonus

Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen einmalig 200 € zusätzlich.

ab 2027
Neue Produktwelt

Ab dem 1. Januar 2027 können Altersvorsorgedepots angeboten werden. Neue Riester-Verträge sind ab dann nicht mehr möglich – bestehende laufen weiter.

Ein Blick auf Deine Situation

Für wen die neue Förderung interessant sein kann

Ob sich das neue Modell lohnt, hängt von Deiner Situation ab. Diese Gruppen sollten besonders genau hinschauen:

Arbeitnehmer

Staatliche Zulagen kombiniert mit Kapitalmarktchancen – und eine Förderung, die allein vom Eigenbeitrag abhängt, nicht mehr von komplizierten Mindestbeitragsrechnungen wie bei Riester.

Familien mit Kindern

Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr können die Förderquote erheblich erhöhen. Die volle Kinderzulage ist bereits mit rund 25 € Eigenbeitrag im Monat erreichbar.

Selbstständige

Eine der größten Neuerungen: Selbstständige werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen – Voraussetzung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit (§ 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) und die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Berufseinsteiger

Langer Anlagehorizont plus möglicher einmaliger Bonus von 200 € für unter 25-Jährige: Je früher der Start, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.

Beamte

Auch Beamtinnen und Beamte gehören bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum förderberechtigten Personenkreis und können die neue Förderung nutzen.

Freie Berufe

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – etwa Ärzte, Architekten oder Anwälte – werden nach der Reform in die Förderung einbezogen.

Wichtig: Ob und wie stark sich das Altersvorsorgedepot für Dich lohnt, hängt immer von Deiner persönlichen Situation ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Blick nach vorn

Was könnte daraus bis zur Rente werden?

Eine Modellrechnung: Eigenbeiträge, Zulagen und eine angenommene Wertentwicklung – über viele Jahre.

35
67
100 €
Kinder

Kinderzulage in der Modellrechnung vereinfacht für maximal 18 Jahre ab heute berücksichtigt.

Angenommene Wertentwicklung pro Jahr
Summe Eigenbeiträge
–
Summe staatliche Zulagen
–
Angenommene Wertentwicklung
–
Anlagedauer
–
Mögliches Kapital zum Rentenbeginn
–

Modellrechnung. Kapitalmarktentwicklungen sind nicht garantiert – auch Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und individuelle Produktmerkmale können das tatsächliche Ergebnis verändern. Die Darstellung ist keine Prognose und keine Anlageempfehlung.

Ehrlich betrachtet

Klingt gut. Wo ist der Haken?

Kein Produkt ist für alle perfekt. Hier sind Chancen und Punkte, die Du kennen solltest – sachlich und ohne Verkaufsbrille.

Chancen

  • Staatliche Zulagen: bis zu 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und Jahr
  • Kapitalmarktchancen: langfristige Renditechancen durch Aktien, Fonds und ETFs
  • ETFs erstmals ohne Garantiezwang in der geförderten Vorsorge möglich
  • Erträge wachsen in der Ansparphase grundsätzlich ohne laufende Besteuerung
  • Deutlich vereinfachte, beitragsproportionale Förderung statt komplizierter Riester-Logik
  • Deutlich breiterer Kreis Förderberechtigter – künftig auch die meisten Selbstständigen und freie Berufe
  • Hohe Flexibilität bei der Kapitalanlage innerhalb des gesetzlichen Rahmens

Was Du wissen solltest

  • Kapitalmarktschwankungen gehören dazu – der Depotwert kann zeitweise deutlich fallen
  • Ohne Garantie sind auch dauerhafte Verluste möglich
  • Das Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden
  • Eine vorzeitige „schädliche" Verwendung kann erhaltene Förderungen kosten
  • Leistungen aus gefördertem Vermögen müssen im Alter versteuert werden
  • Produktkosten unterscheiden sich – genau vergleichen lohnt sich
  • Der 1-%-Kostendeckel gilt nicht automatisch für jedes Altersvorsorgedepot, sondern insbesondere für das Standarddepot
  • Konkrete Produkte können sich ab 2027 erheblich unterscheiden
  • Ein normales ETF-Depot kann in bestimmten Situationen die flexiblere Wahl sein
Einordnung

Vier Wege zur Altersvorsorge im direkten Vergleich

Förderung, Flexibilität, Steuern und Sicherheit unterscheiden sich deutlich. Ein Blick auf die wichtigsten Unterschiede – ohne pauschalen Sieger.

Kriterium Altersvorsorgedepot (ab 2027) Klassischer Riester-Vertrag Ungefördertes ETF-Depot Fondsgebundene private Rentenversicherung
Staatliche ZulageBis zu 540 € Grundzulage pro Jahr175 € Grundzulage pro JahrKeineKeine (ggf. steuerliche Vorteile)
KinderförderungBis zu 300 € je Kind und Jahr185–300 € je Kind und JahrKeineKeine
Steuerliche FörderungZulagen + Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung)Zulagen + SonderausgabenabzugSparerpauschbetragErtragsanteils- bzw. hälftige Besteuerung je nach Auszahlung
ETFs/Fonds möglichJa, innerhalb gesetzlicher VorgabenEingeschränkt (Garantiezwang)Ja, frei wählbarJa, je nach Tarif
KapitalgarantieOptional (ohne, 80 % oder 100 %)Pflicht (100 % der Beiträge)KeineJe nach Tarif optional
Flexibilität der AnlageMittel bis hochGeringSehr hochMittel
Verfügbarkeit des KapitalsGrundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden; vorzeitige Entnahme meist förderschädlich (Ausnahme u. a. selbstgenutztes Wohneigentum)Gebunden; förderschädliche Kündigung möglichJederzeit verfügbarRückkauf möglich, oft mit Nachteilen
Besteuerung AnsparphaseErträge grundsätzlich nicht laufend besteuertErträge nicht laufend besteuertAbgeltungsteuer, VorabpauschaleKeine laufende Besteuerung der Fondserträge
Besteuerung im AlterNachgelagert (voller persönlicher Steuersatz auf gefördertes Vermögen)NachgelagertBereits laufend versteuert; Gewinne bei VerkaufErtragsanteil bzw. hälftiger Unterschiedsbetrag
Verrentung / AuszahlungsplanLeibrente oder Auszahlungsplan mindestens bis 85; bis zu 30 % Teilkapital möglichLeibrente (mit Teilkapitaloption 30 %)Frei gestaltbarRente oder Kapital je nach Tarif
VererbbarkeitBeim Auszahlungsplan kann Restkapital grundsätzlich vererbt werden (Förderaspekte beachten)EingeschränktVoll vererbbarJe nach Tarif (z. B. Rentengarantiezeit)
KostenProduktabhängig; nur das Standarddepot ist gesetzlich auf 1 % Effektivkosten gedeckeltHäufig vergleichsweise hochAnbieterabhängig, oft sehr günstigTarif- und anbieterabhängig
Förderberechtigter PersonenkreisDeutlich erweitert: auch Selbstständige und berufsständisch VersicherteRentenversicherungspflichtige, Beamte u. a.JederJeder

Vereinfachte Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Lösung besser passt, hängt von Deiner persönlichen Situation, Deinen Zielen und Deinem Sicherheitsbedürfnis ab. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bedingungen des jeweiligen Produkts.

So funktioniert es

Vom ersten Beitrag bis zum Ruhestand

Eine Vorsorgestrecke, fünf Stationen: So wird aus regelmäßigen Beiträgen ein Einkommen im Alter.

Heute

Einzahlen

Du zahlst flexibel in Dein Altersvorsorgedepot ein – so, wie es zu Deinem Budget passt.

  • Ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr besteht Anspruch auf die Zulagen.
  • Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € jährlich; insgesamt sind Einzahlungen bis 6.840 € pro Jahr möglich.
Während der Ansparzeit

Förderung erhalten

Der Staat fördert Deine Beiträge Jahr für Jahr – direkt in Dein Depot.

  • Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
  • Zusätzlich kann der Sonderausgabenabzug wirken – das Finanzamt prüft automatisch, was für Dich günstiger ist.
Langfristig

Kapital investieren

Beiträge und Zulagen arbeiten am Kapitalmarkt – über Jahre und Jahrzehnte.

  • Anlage in Fonds und ETFs innerhalb gesetzlicher Vorgaben – wahlweise ohne Garantie oder mit 80 % / 100 % Beitragsgarantie.
  • Erträge und Umschichtungen werden in der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert.
  • Ohne Garantie schwankt der Depotwert mit dem Kapitalmarkt – zwischenzeitliche und dauerhafte Verluste sind möglich.
Rentenbeginn

Auszahlung wählen

Zum Ruhestand entscheidest Du, wie aus Deinem Kapital ein Einkommen wird.

  • Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan aus dem Depot.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung zu Beginn möglich.
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum bestehen besondere Verwendungsmöglichkeiten – Details sollten individuell geprüft werden.
Ruhestand

Leibrente oder Auszahlungsplan

Dein Vorsorgekapital wird zum regelmäßigen Einkommen im Alter.

  • Die Leibrente zahlt lebenslang – unabhängig davon, wie alt Du wirst.
  • Der Auszahlungsplan läuft grundsätzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; noch vorhandenes Kapital kann grundsätzlich vererbt werden (Förderaspekte beachten).
  • Leistungen aus gefördertem Vermögen werden nachgelagert besteuert – im Alter oft zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Bestandsverträge

Und was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

  • Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht. Du kannst sie mit der bisherigen Förderung weiter besparen – ohne Kündigung, ohne Zwang zur Umstellung.
  • Kein Neuabschluss ab 2027: Neue Verträge nach altem Riester-Modell sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.
  • Wechsel möglich: Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderwelt ist vorgesehen – entweder durch Umstellung der Förderung oder durch Übertragung in einen neuen Vertrag.
  • Mögliche Wechselkosten: Beim Anbieter- oder Vertragswechsel können Kosten entstehen, die den Vorteil schmälern.
  • Garantien können wertvoll sein: Die 100-%-Beitragsgarantie eines bestehenden Riester-Vertrags kann – je nach Situation und Vertragsstand – ein Wert sein, den man nicht leichtfertig aufgibt.
  • Deshalb gilt: Ein Wechsel ist nicht automatisch sinnvoll – und eine Kündigung schon gar nicht. Lass Deinen Bestandsvertrag individuell prüfen, bevor Du etwas veränderst.
Persönlicher Vorsorge-Check

Warum eine individuelle Einordnung sinnvoll ist

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Ist das Altersvorsorgedepot gut?"
Sondern: „Passt es zu meiner persönlichen Altersvorsorge?"

Im persönlichen Vorsorge-Check schauen wir gemeinsam auf Dein Gesamtbild – zum Beispiel auf:

  • Gesetzliche Rente oder Versorgung und Deine bisherigen Ansprüche
  • Bestehende Vorsorgeverträge und betriebliche Altersversorgung
  • Vorhandene Riester-Verträge und deren Garantien
  • Deine persönliche Förderquote, Kinder und Steuersituation
  • Gewünschte Flexibilität und Verfügbarkeit des Geldes
  • Anlagehorizont und Risikobereitschaft
  • Gewünschte Garantien und Sicherheitsbedürfnis
  • Absicherung von Hinterbliebenen
Vom Gesetz zum Produkt

Was bis zum Produktstart noch passiert

Die Reform ist beschlossen – so geht es bis zum 1. Januar 2027 weiter.

  1. März – Mai 2026

    Gesetzgebung abgeschlossen

    Bundestag (27.03.2026) und Bundesrat (08.05.2026) haben das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen; Verkündung im Mai 2026.

    Erledigt
  2. 2026

    Verordnungen & technische Umsetzung

    Untergesetzliche Regelungen, Förderverfahren und technische Schnittstellen werden ausgearbeitet und umgesetzt.

    In Umsetzung
  3. 2026 / 2027

    Anbieter entwickeln Produkte

    Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften entwickeln konkrete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte nach neuem Recht.

    In Umsetzung
  4. ab 01.01.2027

    Neue Produkte können starten

    Ab diesem Stichtag können die neuen geförderten Produkte angeboten werden. Konkrete Konditionen stehen erst mit den jeweiligen Angeboten fest.

    Geplant
Häufige Fragen

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 kannst Du damit erstmals staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren – auf Wunsch ganz ohne Beitragsgarantie. Der Staat unterstützt Deine Einzahlungen mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen; das Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden.

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verkündet. Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche konkreten Angebote es dann gibt, entscheiden die einzelnen Anbieter – wir informieren Dich gern, sobald es losgeht.

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro (max. 180 €), für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € noch 25 Cent je Euro (max. weitere 360 €). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € jährlich. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Dazu können Kinderzulagen und der Berufseinsteigerbonus kommen.

Für jeden gesparten Euro gibt es 1 € Kinderzulage – bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst Du also bereits mit rund 25 € Eigenbeitrag im Monat. Die Zulage wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, das das Kindergeld erhält.

Ja – das ist eine der größten Neuerungen der Reform. Selbstständige werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit nach § 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG erzielen und eine Einkommensteuererklärung abgeben – ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Bei der Riester-Rente waren die meisten Selbstständigen nicht förderberechtigt; nur bestimmte rentenversicherungspflichtige Selbstständige konnten die Förderung schon bisher nutzen.

Ja, Beamtinnen und Beamte gehören bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum förderberechtigten Personenkreis – wie schon bei der Riester-Rente. Ob und wie stark sich die Förderung für Dich lohnt, hängt von Deiner Versorgungssituation ab und sollte individuell betrachtet werden.

Die Anlage erfolgt innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens: Vorgesehen sind grundsätzlich breit gestreute, für die langfristige Altersvorsorge geeignete Anlagen wie Fonds und ETFs. Die konkrete Auswahl hängt vom jeweiligen Anbieter und den finalen untergesetzlichen Regelungen ab, die derzeit umgesetzt werden.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weiter bespart werden. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderwelt ist möglich, kann aber Wechselkosten auslösen – und bestehende Garantien können wertvoll sein. Lass das vor einer Entscheidung individuell prüfen.

Das Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige „schädliche" Verwendung ist zwar möglich, kostet aber in der Regel die erhaltenen Förderungen. Eine wichtige Ausnahme gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum – hier bestehen besondere Verwendungsmöglichkeiten.

In der Ansparphase werden Erträge und Umschichtungen grundsätzlich nicht laufend besteuert – das Kapital kann ungebremst arbeiten. Dafür werden die Leistungen aus gefördertem Vermögen in der Auszahlungsphase nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der im Ruhestand häufig niedriger ist als im Erwerbsleben. Zusätzlich kann in der Ansparphase der Sonderausgabenabzug wirken.

Du hast die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der grundsätzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du zu Beginn der Auszahlungsphase außerdem bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen.

Beim Auszahlungsplan kann noch vorhandenes Kapital grundsätzlich vererbt werden; dabei sind steuer- und förderrechtliche Folgen zu beachten. Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod, sofern keine ergänzenden Vereinbarungen bestehen. Die Details hängen vom konkreten Produkt ab.

Das ist Deine Entscheidung: Das Altersvorsorgedepot kann ganz ohne Beitragsgarantie ausgestaltet sein – mit voller Kapitalmarktchance und entsprechendem Risiko. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie möglich, die mehr Sicherheit, aber geringere Renditechancen bieten.

Nicht pauschal. Die gesetzliche Begrenzung der Effektivkosten auf 1 % betrifft insbesondere das sogenannte Standarddepot – ein vereinfachtes Standardprodukt mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. Andere Altersvorsorgedepots können abweichende Kosten haben. Ein genauer Kostenvergleich der konkreten Angebote lohnt sich ab 2027 daher in jedem Fall.

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und steuerlich ungebremstes Wachstum, bindet das Geld aber für die Altersvorsorge und wird im Alter nachgelagert besteuert. Ein normales ETF-Depot ist jederzeit verfügbar und maximal flexibel, erhält aber keine Förderung. Welche Lösung besser passt, hängt von Förderquote, Steuersituation, Anlagehorizont und Deinem Bedürfnis nach Flexibilität ab.
Unverbindlich & kostenfrei

2027 kommt Bewegung in die private Altersvorsorge.

Du möchtest wissen, wie das neue Altersvorsorgedepot in Deine persönliche Vorsorge passen könnte? Hinterlasse Deine Kontaktdaten. Sobald konkrete Produkte und Konditionen verfügbar sind, prüfen wir gemeinsam, welche Lösung für Dich sinnvoll ist.

  • Persönliche Einordnung statt Standardantwort
  • Info, sobald konkrete Produkte ab 2027 verfügbar sind
  • Blick auf Deine gesamte Vorsorge – inklusive bestehender Verträge
  • Keine Abschlussverpflichtung

Am schnellsten erreichst du uns über WhatsApp – E-Mail und Telefon gehen natürlich genauso.

Unverbindlich vormerken

Eine kurze Nachricht genügt – wir merken dich persönlich vor und melden uns, sobald es losgeht. Ohne Formular, ohne Wartezeit.

Per WhatsApp vormerken Per E-Mail vormerken Oder anrufen: (0381) 25 500 390

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Quellen und weiterführende Informationen

Alle wesentlichen Aussagen zur gesetzlichen Förderung basieren auf offiziellen Informationen (Stand der Recherche: August 2026):

Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Bedingungen des jeweiligen Produkts. Beispiel- und Modellrechnungen sind vereinfacht; Kapitalmarktentwicklungen sind nicht garantiert, auch Verluste sind möglich. Einzelne Umsetzungsdetails (z. B. untergesetzliche Verordnungen und das öffentlich diskutierte Standarddepot-Angebot) befinden sich noch in der Ausgestaltung und können sich ändern.