Altersvorsorge 2027. Mehr Förderung. Mehr Kapitalmarkt. Mehr Möglichkeiten.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot verändert sich die staatlich geförderte private Vorsorge grundlegend: ETFs und Fonds werden förderfähig, die Zulagen steigen deutlich – und der Kreis der Förderberechtigten wird stark erweitert: Künftig können auch die meisten Selbstständigen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke profitieren.
- Ohne Garantie oder mit 80 / 100 % Beitragsgarantie
- Neu: breiter Zugang für Selbstständige & freie Berufe
- Riester-Bestandsverträge bleiben geschützt
Persönlich eingeordnet. Unverbindlich informiert.
Was bedeutet das für mich? Rechne es aus.
Stelle Deinen Beitrag ein und sieh sofort, wie viel der Staat nach der ab 2027 geltenden Förderlogik dazulegen würde.
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr (150 € monatlich). Höhere Einzahlungen sind bis 6.840 € jährlich möglich, erhöhen die Zulage aber nicht weiter.
Hinweis: Für den Zulagenanspruch ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (10 € im Monat) erforderlich.
Maßgeblich sind kindergeldberechtigte Kinder. Die Zuordnung der Kinderzulage richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Bei „4+" rechnet der Rechner konservativ mit vier Kindern – ab dem fünften Kind fällt Deine Förderung entsprechend höher aus.
Unter 25? Dann kann zusätzlich der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 € infrage kommen.
Optional für eine grobe Einordnung des möglichen zusätzlichen Steuervorteils über den Sonderausgabenabzug.
Deine jährliche Förderung
Du zahlst 1.200 € ein. Der Staat legt 390 € Grundzulage dazu.
Zusätzlich kann sich über die Einkommensteuer (Sonderausgabenabzug) ein weiterer Vorteil ergeben. Ob und in welcher Höhe, hängt von Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.
* Modellrechnung im ersten Jahr nach der ab 2027 geltenden Förderlogik, ohne Wertentwicklung und Kosten. Der einmalige Berufseinsteigerbonus fällt nur einmal an. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Deine persönlichen Voraussetzungen.
Was sich bei der privaten Altersvorsorge 2027 ändert
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das im Mai 2026 verkündet wurde. Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Produkte angeboten werden – sie lösen die Riester-Rente für Neuverträge ab.
Erstmals wird die staatliche Förderung auch für ein Depot ohne Beitragsgarantie geöffnet: Du kannst innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens in Fonds und ETFs investieren und die Chancen des Kapitalmarkts für Deine Altersvorsorge nutzen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.
Der Staat unterstützt Deine Einzahlungen mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen: Während der Ansparphase werden Erträge grundsätzlich nicht laufend besteuert, erst die Leistungen im Alter sind zu versteuern – dann häufig zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Die neue Förderung im Überblick
50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Bei 1.800 € Eigenbeitrag erreichst Du die maximale Zulage.
Für jeden gesparten Euro gibt es 1 € Kinderzulage – bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind. Familien erreichen so besonders hohe Förderquoten.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen einmalig 200 € zusätzlich.
Ab dem 1. Januar 2027 können Altersvorsorgedepots angeboten werden. Neue Riester-Verträge sind ab dann nicht mehr möglich – bestehende laufen weiter.
Für wen die neue Förderung interessant sein kann
Ob sich das neue Modell lohnt, hängt von Deiner Situation ab. Diese Gruppen sollten besonders genau hinschauen:
Arbeitnehmer
Staatliche Zulagen kombiniert mit Kapitalmarktchancen – und eine Förderung, die allein vom Eigenbeitrag abhängt, nicht mehr von komplizierten Mindestbeitragsrechnungen wie bei Riester.
Familien mit Kindern
Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr können die Förderquote erheblich erhöhen. Die volle Kinderzulage ist bereits mit rund 25 € Eigenbeitrag im Monat erreichbar.
Selbstständige
Eine der größten Neuerungen: Selbstständige werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen – Voraussetzung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit (§ 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) und die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Berufseinsteiger
Langer Anlagehorizont plus möglicher einmaliger Bonus von 200 € für unter 25-Jährige: Je früher der Start, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.
Beamte
Auch Beamtinnen und Beamte gehören bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum förderberechtigten Personenkreis und können die neue Förderung nutzen.
Freie Berufe
Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – etwa Ärzte, Architekten oder Anwälte – werden nach der Reform in die Förderung einbezogen.
Wichtig: Ob und wie stark sich das Altersvorsorgedepot für Dich lohnt, hängt immer von Deiner persönlichen Situation ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Was könnte daraus bis zur Rente werden?
Eine Modellrechnung: Eigenbeiträge, Zulagen und eine angenommene Wertentwicklung – über viele Jahre.
Kinderzulage in der Modellrechnung vereinfacht für maximal 18 Jahre ab heute berücksichtigt.
Modellrechnung. Kapitalmarktentwicklungen sind nicht garantiert – auch Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und individuelle Produktmerkmale können das tatsächliche Ergebnis verändern. Die Darstellung ist keine Prognose und keine Anlageempfehlung.
Klingt gut. Wo ist der Haken?
Kein Produkt ist für alle perfekt. Hier sind Chancen und Punkte, die Du kennen solltest – sachlich und ohne Verkaufsbrille.
Chancen
- Staatliche Zulagen: bis zu 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und Jahr
- Kapitalmarktchancen: langfristige Renditechancen durch Aktien, Fonds und ETFs
- ETFs erstmals ohne Garantiezwang in der geförderten Vorsorge möglich
- Erträge wachsen in der Ansparphase grundsätzlich ohne laufende Besteuerung
- Deutlich vereinfachte, beitragsproportionale Förderung statt komplizierter Riester-Logik
- Deutlich breiterer Kreis Förderberechtigter – künftig auch die meisten Selbstständigen und freie Berufe
- Hohe Flexibilität bei der Kapitalanlage innerhalb des gesetzlichen Rahmens
Was Du wissen solltest
- Kapitalmarktschwankungen gehören dazu – der Depotwert kann zeitweise deutlich fallen
- Ohne Garantie sind auch dauerhafte Verluste möglich
- Das Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden
- Eine vorzeitige „schädliche" Verwendung kann erhaltene Förderungen kosten
- Leistungen aus gefördertem Vermögen müssen im Alter versteuert werden
- Produktkosten unterscheiden sich – genau vergleichen lohnt sich
- Der 1-%-Kostendeckel gilt nicht automatisch für jedes Altersvorsorgedepot, sondern insbesondere für das Standarddepot
- Konkrete Produkte können sich ab 2027 erheblich unterscheiden
- Ein normales ETF-Depot kann in bestimmten Situationen die flexiblere Wahl sein
Vier Wege zur Altersvorsorge im direkten Vergleich
Förderung, Flexibilität, Steuern und Sicherheit unterscheiden sich deutlich. Ein Blick auf die wichtigsten Unterschiede – ohne pauschalen Sieger.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Klassischer Riester-Vertrag | Ungefördertes ETF-Depot | Fondsgebundene private Rentenversicherung |
|---|---|---|---|---|
| Staatliche Zulage | Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr | 175 € Grundzulage pro Jahr | Keine | Keine (ggf. steuerliche Vorteile) |
| Kinderförderung | Bis zu 300 € je Kind und Jahr | 185–300 € je Kind und Jahr | Keine | Keine |
| Steuerliche Förderung | Zulagen + Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) | Zulagen + Sonderausgabenabzug | Sparerpauschbetrag | Ertragsanteils- bzw. hälftige Besteuerung je nach Auszahlung |
| ETFs/Fonds möglich | Ja, innerhalb gesetzlicher Vorgaben | Eingeschränkt (Garantiezwang) | Ja, frei wählbar | Ja, je nach Tarif |
| Kapitalgarantie | Optional (ohne, 80 % oder 100 %) | Pflicht (100 % der Beiträge) | Keine | Je nach Tarif optional |
| Flexibilität der Anlage | Mittel bis hoch | Gering | Sehr hoch | Mittel |
| Verfügbarkeit des Kapitals | Grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden; vorzeitige Entnahme meist förderschädlich (Ausnahme u. a. selbstgenutztes Wohneigentum) | Gebunden; förderschädliche Kündigung möglich | Jederzeit verfügbar | Rückkauf möglich, oft mit Nachteilen |
| Besteuerung Ansparphase | Erträge grundsätzlich nicht laufend besteuert | Erträge nicht laufend besteuert | Abgeltungsteuer, Vorabpauschale | Keine laufende Besteuerung der Fondserträge |
| Besteuerung im Alter | Nachgelagert (voller persönlicher Steuersatz auf gefördertes Vermögen) | Nachgelagert | Bereits laufend versteuert; Gewinne bei Verkauf | Ertragsanteil bzw. hälftiger Unterschiedsbetrag |
| Verrentung / Auszahlungsplan | Leibrente oder Auszahlungsplan mindestens bis 85; bis zu 30 % Teilkapital möglich | Leibrente (mit Teilkapitaloption 30 %) | Frei gestaltbar | Rente oder Kapital je nach Tarif |
| Vererbbarkeit | Beim Auszahlungsplan kann Restkapital grundsätzlich vererbt werden (Förderaspekte beachten) | Eingeschränkt | Voll vererbbar | Je nach Tarif (z. B. Rentengarantiezeit) |
| Kosten | Produktabhängig; nur das Standarddepot ist gesetzlich auf 1 % Effektivkosten gedeckelt | Häufig vergleichsweise hoch | Anbieterabhängig, oft sehr günstig | Tarif- und anbieterabhängig |
| Förderberechtigter Personenkreis | Deutlich erweitert: auch Selbstständige und berufsständisch Versicherte | Rentenversicherungspflichtige, Beamte u. a. | Jeder | Jeder |
Vereinfachte Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Lösung besser passt, hängt von Deiner persönlichen Situation, Deinen Zielen und Deinem Sicherheitsbedürfnis ab. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bedingungen des jeweiligen Produkts.
Vom ersten Beitrag bis zum Ruhestand
Eine Vorsorgestrecke, fünf Stationen: So wird aus regelmäßigen Beiträgen ein Einkommen im Alter.
Einzahlen
Du zahlst flexibel in Dein Altersvorsorgedepot ein – so, wie es zu Deinem Budget passt.
- Ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr besteht Anspruch auf die Zulagen.
- Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € jährlich; insgesamt sind Einzahlungen bis 6.840 € pro Jahr möglich.
Förderung erhalten
Der Staat fördert Deine Beiträge Jahr für Jahr – direkt in Dein Depot.
- Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
- Zusätzlich kann der Sonderausgabenabzug wirken – das Finanzamt prüft automatisch, was für Dich günstiger ist.
Kapital investieren
Beiträge und Zulagen arbeiten am Kapitalmarkt – über Jahre und Jahrzehnte.
- Anlage in Fonds und ETFs innerhalb gesetzlicher Vorgaben – wahlweise ohne Garantie oder mit 80 % / 100 % Beitragsgarantie.
- Erträge und Umschichtungen werden in der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert.
- Ohne Garantie schwankt der Depotwert mit dem Kapitalmarkt – zwischenzeitliche und dauerhafte Verluste sind möglich.
Auszahlung wählen
Zum Ruhestand entscheidest Du, wie aus Deinem Kapital ein Einkommen wird.
- Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan aus dem Depot.
- Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung zu Beginn möglich.
- Für selbstgenutztes Wohneigentum bestehen besondere Verwendungsmöglichkeiten – Details sollten individuell geprüft werden.
Leibrente oder Auszahlungsplan
Dein Vorsorgekapital wird zum regelmäßigen Einkommen im Alter.
- Die Leibrente zahlt lebenslang – unabhängig davon, wie alt Du wirst.
- Der Auszahlungsplan läuft grundsätzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; noch vorhandenes Kapital kann grundsätzlich vererbt werden (Förderaspekte beachten).
- Leistungen aus gefördertem Vermögen werden nachgelagert besteuert – im Alter oft zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Und was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
- Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht. Du kannst sie mit der bisherigen Förderung weiter besparen – ohne Kündigung, ohne Zwang zur Umstellung.
- Kein Neuabschluss ab 2027: Neue Verträge nach altem Riester-Modell sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.
- Wechsel möglich: Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderwelt ist vorgesehen – entweder durch Umstellung der Förderung oder durch Übertragung in einen neuen Vertrag.
- Mögliche Wechselkosten: Beim Anbieter- oder Vertragswechsel können Kosten entstehen, die den Vorteil schmälern.
- Garantien können wertvoll sein: Die 100-%-Beitragsgarantie eines bestehenden Riester-Vertrags kann – je nach Situation und Vertragsstand – ein Wert sein, den man nicht leichtfertig aufgibt.
- Deshalb gilt: Ein Wechsel ist nicht automatisch sinnvoll – und eine Kündigung schon gar nicht. Lass Deinen Bestandsvertrag individuell prüfen, bevor Du etwas veränderst.
Warum eine individuelle Einordnung sinnvoll ist
Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Ist das Altersvorsorgedepot gut?"
Sondern: „Passt es zu meiner persönlichen Altersvorsorge?"
Im persönlichen Vorsorge-Check schauen wir gemeinsam auf Dein Gesamtbild – zum Beispiel auf:
- Gesetzliche Rente oder Versorgung und Deine bisherigen Ansprüche
- Bestehende Vorsorgeverträge und betriebliche Altersversorgung
- Vorhandene Riester-Verträge und deren Garantien
- Deine persönliche Förderquote, Kinder und Steuersituation
- Gewünschte Flexibilität und Verfügbarkeit des Geldes
- Anlagehorizont und Risikobereitschaft
- Gewünschte Garantien und Sicherheitsbedürfnis
- Absicherung von Hinterbliebenen
Was bis zum Produktstart noch passiert
Die Reform ist beschlossen – so geht es bis zum 1. Januar 2027 weiter.
-
März – Mai 2026
Gesetzgebung abgeschlossen
Bundestag (27.03.2026) und Bundesrat (08.05.2026) haben das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen; Verkündung im Mai 2026.
Erledigt -
2026
Verordnungen & technische Umsetzung
Untergesetzliche Regelungen, Förderverfahren und technische Schnittstellen werden ausgearbeitet und umgesetzt.
In Umsetzung -
2026 / 2027
Anbieter entwickeln Produkte
Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften entwickeln konkrete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte nach neuem Recht.
In Umsetzung -
ab 01.01.2027
Neue Produkte können starten
Ab diesem Stichtag können die neuen geförderten Produkte angeboten werden. Konkrete Konditionen stehen erst mit den jeweiligen Angeboten fest.
Geplant
FAQ zum Altersvorsorgedepot
2027 kommt Bewegung in die private Altersvorsorge.
Du möchtest wissen, wie das neue Altersvorsorgedepot in Deine persönliche Vorsorge passen könnte? Hinterlasse Deine Kontaktdaten. Sobald konkrete Produkte und Konditionen verfügbar sind, prüfen wir gemeinsam, welche Lösung für Dich sinnvoll ist.
- Persönliche Einordnung statt Standardantwort
- Info, sobald konkrete Produkte ab 2027 verfügbar sind
- Blick auf Deine gesamte Vorsorge – inklusive bestehender Verträge
- Keine Abschlussverpflichtung
Am schnellsten erreichst du uns über WhatsApp – E-Mail und Telefon gehen natürlich genauso.
Unverbindlich vormerken
Eine kurze Nachricht genügt – wir merken dich persönlich vor und melden uns, sobald es losgeht. Ohne Formular, ohne Wartezeit.
Deine Nachricht geht direkt an uns – auf dieser Website wird nichts gespeichert. Keine Abschlussverpflichtung, keine Weitergabe Deiner Daten zu Werbezwecken an Dritte.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle wesentlichen Aussagen zur gesetzlichen Förderung basieren auf offiziellen Informationen (Stand der Recherche: August 2026):
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes (27.03.2026)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf, Drucksache 21/4088
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge (Zustimmung des Bundesrats am 08.05.2026)
Partner von SIGNAL IDUNA